AGB
Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
für die Teilnahme an geführten Touren durch Christoph Blumrich, staatlich geprüfter Berg- und Skiführeranwärter.
1. Geltungsbereich
Diese AGB gelten für alle Touren und Dienstleistungen, die von Christoph Blumrich, staatlich geprüfter Bergführeranwärter, im Rahmen seiner selbständigen Tätigkeit angeboten und durchgeführt werden.
2. Vertragsabschluss
Ein Vertrag kommt zustande, sobald eine schriftliche oder mündliche Buchungsbestätigung durch den Teilnehmer und eine Bestätigung durch den Bergführer erfolgt ist. Die Buchung kann per E-Mail erfolgen.
3. Teilnahmevoraussetzungen
Die Teilnahme an geführten Touren setzt körperliche Fitness, Gesundheit, sowie den Besitz der angegebenen Ausrüstung voraus. Der Teilnehmer verpflichtet sich, den Bergführer wahrheitsgemäß über gesundheitliche Einschränkungen zu informieren.
Bei Unklarheiten kann der Bergführer eine Teilnahme ablehnen.
4. Leistungen
Der Umfang der Leistung ergibt sich aus der jeweiligen Tourenausschreibung bzw. der individuellen Vereinbarung. Änderungen des Tourenverlaufs aufgrund von Wetter, Lawinenlage oder sonstigen Umständen bleiben dem Bergführer vorbehalten.
5. Rücktritt durch den Teilnehmer / Stornierung
Ein Rücktritt ist jederzeit möglich. Es gelten folgende Stornobedingungen:
bis 14 Tage vor Tourbeginn: kostenfrei
13 bis 7 Tage vor Tourbeginn: 25% des Tourpreises
ab 6 Tage vor Tourbeginn oder bei Nichterscheinen: 100 %
Dem Teilnehmer bleibt der Nachweis eines geringeren Schadens vorbehalten.
6. Rücktritt durch den Bergführer
Der Bergführer ist berechtigt, Touren aufgrund von Sicherheitsbedenken (z. B. Wetter, Lawinenlage, mangelnde Eignung der Teilnehmer) kurzfristig abzusagen oder abzubrechen. In diesem Fall wird der Tourpreis anteilig bzw. vollständig zurückerstattet. Weitere Ansprüche sind ausgeschlossen.
7. Haftung
Die Teilnahme erfolgt auf eigene Gefahr. Der Bergführer haftet im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften, jedoch nicht für Risiken, die typischerweise mit Bergsport verbunden sind (z. B. Absturz, Steinschlag, Wetterumschwung), sofern keine grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz vorliegt.
Eine ausreichende Unfall- und Krankenversicherung (inkl. Bergungskosten) wird dringend empfohlen.
8. Versicherungsschutz
Der Bergführer ist über den Verband der Österreichischen Berg- und Skiführer haftpflichtversichert. Teilnehmer:innen sind selbst für ausreichenden Versicherungsschutz (Unfall, Kranken-, Rücktransportversicherung) verantwortlich.
9. Ausrüstung
Der Teilnehmer hat die in der Tourenbeschreibung genannte Ausrüstung mitzubringen. Fehlende Ausrüstung kann nach Absprache ggf. geliehen werden.
10. Datenschutz
Personenbezogene Daten werden nur im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften verarbeitet. Siehe dazu auch die Datenschutzerklärung auf der Website.
11. Gerichtsstand / Rechtswahl
Es gilt österreichisches Recht. Gerichtsstand ist der Wohnsitz des Bergführers, sofern gesetzlich zulässig.